Logopädische Leistungen und Störungsbilder
Für ausführliche Informationen zu diesem Bereich möchten wir Sie auf die Homepage unseres Berufsverbandes (DBL) weiterleiten.
Die Therapie findet in der Regel in der Praxis statt. Selbstverständlich besuchen wir Sie auch Zuhause oder in einer Einrichtung, wenn Ihr Arzt einen Hausbesuch verordnet hat.
Unsere zusätzlichen Leistungen
Sämtliche logopädischen Leistungen bieten wir auch für Selbstzahler an.
Zusätzliche Leistungen für Selbstzahler sind darüber hinaus:
Prävention und Beratung im Bereich Sprachentwicklung
Wenn Sie Fragen zur Sprachentwicklung Ihres Kindes haben oder auf der Suche nach adäquaten Fördermöglichkeiten sind, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Prävention, Beratung und Training im Bereich Stimme
Dieses Angebot richtet sich vorwiegend an Menschen, die in typischen Sprechberufen (z.B. Erzieher, Lehrer, Call-Center-Mitarbeiter, etc.) tätig sind, aber auch an Menschen, die ein stimmintensives Hobby ausüben, wie z.B. Sänger, Schauspieler, und Ihre Stimme hierbei ebenfalls intensiv einsetzen.
Woher bekomme ich eine Verordnung (Rezept)?
Die logopädische Therapie wird vom Arzt verordnet. Es handelt sich hierbei um ein sogenanntes "Heilmittel". Hierfür stellt Ihr Arzt (Kinderarzt, Pädaudiologe, HNO-Arzt, Phoniater, Hausarzt, Internist, Neurologe, Kieferorthopäde oder auch Zahnarzt) bei medizinischer Indikation eine Heilmittelverordnung (Rezept) aus. Daraufhin kann die logopädische Therapie in der Praxis oder bei Bedarf als Hausbesuch beginnen.
Weitere Informationen zum Thema Heilmittelverordnung finden Sie hier:
Wie teuer ist eine logopädische Behandlung?
GKV-versichert
Grundsätzlich werden die Kosten für eine logopädische Behandlung von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen.
Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr müssen Sie eine gesetzliche Zuzahlung von 10% des Verordnungswertes plus 10,- € Rezeptgebühr leisten. Diese Zuzahlung ist kein zusätzliches Einkommen des Logopäden, sondern wird von der Krankenkasse bei der Kostenerstattung abgezogen.
Wissenswert: Zuzahlungen müssen nur bis zur Belastungsgrenze entrichtet werden. Diese liegt bei 2% des Bruttojahreseinkommens, bei Chronisch-Kranken bei 1%. Sammeln Sie also all Ihre Zuzahlungsbelege, um sie bei der Krankenkasse vorlegen zu können.
Privat-versichert
Zu Beginn der Behandlung schließen Sie mit unserer Praxis einen Behandlungs-, bzw. Honorarvertrag. Darin wird festgelegt, welche therapeutischen Leistungen zu welchem Preis erbracht werden. Zudem verpflichten Sie sich, den vereinbarten Preis unabhängig von der Erstattung durch Ihre PKV zu bezahlen.
Für Privatpatienten bestehen keine gesetzlichen Gebühren- oder Honorarsätze. Wir berechnen Ihnen das 1,3-fache des Regelsatzes.
Es kann dennoch sein, dass Ihre PKV nicht alle Vergütungssätze in voller Höhe übernehmen will und in diesem Fall ebenso eine private Zuzahlung von Ihnen zu leisten ist. (Leistungen der PKV sind meist abhängig vom Beitrag!)
Wir bieten Ihnen als Privatpatient vorab einen Kostenvoranschlag an, den Sie bei Ihrer PKV zur Prüfung der Kostenübernahme einreichen können.
Beihilfe
Beamte sind in Deutschland nicht sozialversicherungspflichtig, d.h. sie gehören keiner gesetzlichen Sozialversicherung an. Im Rahmen der Behandlung mit Heilmitteln gelten sie als Privatversicherte. Beamte sowie deren Partner und Kinder erhalten vom Dienstherren eine finanzielle Unterstützung in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen - die sog. Beihilfe.
Die Beihilfe wird auf Antrag prozentual oder pauschal nach Vorlage der Rechnungen für gesundheitsbezogene Ausgaben gewährt. Erstattet werden 50% bis 80% der Aufwendungen, je nach Familiensituation und Bundes- bzw. Landesrecht. Der übersteigende Betrag ist als Eigenleistung selbst zu tragen oder gesondert privat zu versichern.
Die aktuellen Sätze der sog. beihilfefähigen Höchstbeträge für Heilmittel können Sie hier downloaden.
ACHTUNG: Die beihilfefähigen Höchstbeträge sind nur für die jeweilige Beihilfestelle bindend, nicht jedoch für die Heilmittelerbringer.
Logopädie ohne ärztliche Verordnung?
Wenn keine medizinische Notwendigkeit erkennbar ist, darf der Arzt keine Verordnung für eine logopädische Therapie ausstellen.
Auf Wunsch des Patienten / der Eltern ist es möglich, eine präventive sprachfördernde Maßnahme oder eine Stimmschulung durchzuführen.
Die Kosten für diese Maßnahmen werden nicht von der Krankenkasse übernommen und müssen vom Patienten / von den Eltern selbst getragen werden. Das gilt für alle Versicherungsformen.
Kurzfristige Absagen
Wir planen unsere Therapiestunden nach dem Bestellprinzip damit Ihnen lange Wartezeiten erspart bleiben. Ebenfalls achten wir auf möglichst gleichbleibende Zeiten, um Ihnen Ihre Terminplanung zu erleichtern.
Kurzfristige Therapieausfälle lassen sich deshalb nicht durch andere Patienten ausgleichen und es entstehen für meine Mitarbeiterinnen und mich unnötige Lücken.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht rechtzeitig, also mindestens 24 Stunden zuvor, abgesagte Therapien privat in Rechnung stellen müssen. Sollten Sie dennoch durch Krankheit oder andere wichtige Gründe daran gehindert werden, den vereinbarten Termin wahrzunehmen, benachrichtigen Sie uns bitte frühzeitig.
Häusliche Übungen
Je nach Störungsbild hängt der Therapieerfolg auch wesentlich von der Mitarbeit zu Hause und der Motivation des Patienten ab. So ist die Kooperation zwischen Patient und uns sehr wichtig, um neu Erlerntes eventuell zu üben bzw. in den Alltag zu integrieren. Findet keine ausreichende Zusammenarbeit statt, kann der Therapieerfolg unzureichend sein, eine Therapiepause vereinbart werden oder ein Abbruch der Therapie stattfinden.
Praktikum
Anfragen für Praktika senden Sie bitte mit einer aussagekräftigen Bewerbung in digitaler Form per e-mail an: info@logopaedie-zimmermann.de
Jobangebot
Bewerbungen nehmen wir sehr gerne entgegen. Nur zu...